Insel Sports Club Berlin powered by SchellenbergTraining

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

I. Vertragsschluss

1. Diese AGBs gelten für sämtliche Verträge der Schellenbergtraining KG (im Folgenden: Anbieter) mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts Anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Anbieter abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Insel Sports Club, Motzener Straße 5, 12277 Berlin (im Folgenden: Club) berechtigt sind.

2. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an den Anbieter zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit dem selbigen. Der Anbieter kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von GrĂĽnden schriftlich ablehnen. Lehnt der Anbieter das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.

3. Das Mitglied erhält bei Antragstellung eine ClubCard, die ihm den Zutritt zum Club, ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung des Clubs.

4. Das Mitglied hat dem Anbieter spätestens bei Antragstellung ein gültiges Personalausweisdokument (Personalausweis, Reisepass und Meldebescheinigung) vorzulegen und diesem eine Kopie des Dokumentes zu überlassen.

5. Für die Inanspruchnahme des Schüler-, Studenten- und Auszubildendentarifs ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag etc.) bei Vertragsschluss notwendig. Der Vertrag endet nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monate und wird nicht automatisch verlängert.

6. Personen unter 17 Jahren werden nicht als Mitglieder aufgenommen. Verträge über die Mitgliedschaft Minderjähriger schließt der Anbieter nur mit deren gesetzlichen Vertreter.

II. Clubleistungen

1. Durch die ClubCard erhält das Mitglied Zutritt zu dem Club und ist berechtigt, diesen während der Öffnungszeiten zu nutzen. Ohne Mitnahme der ClubCard ist der Zutritt in den Club nicht möglich.

2. Die seitens des Anbieters zu erbringenden Leistungen kann das Mitglied nach den im Antragsformular aufgeführten Modulen wählen. Dabei unterliegen die einzelnen Module folgenden Regelungen/Beschränkungen: Fitness: während der gesamten Öffnungszeiten | Kurse: nach Maßgabe des jeweiligen Kursangebotes (nur mit gültiger Kurskarte) | Squash: entsprechend der Spiel- und Reservierungsordnung |Trinkpauschale: FitAktiv Getränke ohne L-Carnitin. Einen Anspruch auf die Nutzung bestimmter einzelner Geräte hat das Mitglied nicht.

3. Wenn das Mitglied ein vereinbartes Modul innerhalb eines Vertragsmodells während des laufenden Vertrages nicht mehr nutzen möchte (Downgrade), so ist für die entsprechende Vertragsänderung pro Modul eine Bearbeitungspauschale von 25,00 EUR an den Anbieter zu zahlen. Eine Erweiterung des laufenden Vertrages um weitere Module (Upgrade) ist kostenlos.

4. Der Anbieter ist berechtigt, Ersatzräume zur Aufrechterhaltung der Trainingsmöglichkeiten bereitzustellen. Dem Mitglied steht für eine solche vorübergehende Änderung des Trainingsortes kein Kündigungsrecht zur Seite. Ist dem Mitglied für die vorübergehende Zeit die Nutzung des Ersatzangebotes nicht möglich, besteht das Recht, den Vertrag für diese Zeit auszusetzen. Die hierbei ausgesetzte Vertragszeit hängt sich jedoch an das ursprüngliche Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit mit allen Rechten und Pflichten dieses Vertrages an. Für Trainingsverhinderungen infolge höherer Gewalt hat der Anbieter nicht einzustehen. In diesem Fall besteht auch kein Anspruch auf Nachholung von Trainingszeiten.

III. Pflichten des Mitgliedes

1. Jedes Mitglied erhält eine ClubCard, mit der es sich bei jedem Clubbesuch am Counter/Tresen ein- und auszuchecken hat. Jeder Verlust der ClubCard oder der Kurskarte(n) ist dem Anbieter sofort zu melden.

2. Im Falle des Verlustes der ClubCard hat das Mitglied für die Neuausstellung einer ClubCard eine Pauschalgebühr in Höhe von 5,00 EUR zu zahlen. Weist das Mitglied im Fall der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder niedrigerer Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

3. Die Mitgliedschaft bei dem Anbieter ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, die ClubCard und die Kurskarte(n) ausschließlich persönlich zu verwenden und sie nicht Dritten zu überlassen. Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzbetrages in Höhe von 250,00 EUR. Dem Anbieter bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

4. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse (auch E-Mail-Adresse), Bankverbindung etc.) dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

IV. Vertragslaufzeit, KĂĽndigungen

1. Mitgliedschaftsverträge sind grundsätzlich nicht übertragbar. Die Grundlaufzeit und die Fristen für die ordentliche Kündigung des Vertrages richten sich nach dem jeweils gewählten Vertragsmodell:

  • Modell Basic - Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten. Die KĂĽndigung hat spätestens 1 Monat vor Vertragsende zu erfolgen
  • Modell Premium 12 - Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten. Die KĂĽndigung hat spätestens 1 Monat vor Vertragsende zu erfolgen.
  • Modell Premium 24 - Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 24 Monaten. Die KĂĽndigung hat spätestens 1 Monat vor Vertragsende zu erfolgen.
  • Premium Flex - Der Vertrag läuft von Monat zu Monat. Die KĂĽndigung hat spätestens 1 Monat vor Vertragsende zu erfolgen.

Das Recht zur ordentlichen KĂĽndigung steht sowohl dem Mitglied als auch dem Anbieter zu.

2. Wird das Vertragsverhältnis nicht innerhalb der vorgenannten Fristen gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag läuft mit unbestimmter Laufzeit weiter und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

3. FĂĽr die Rechtzeitigkeit der KĂĽndigung ist der Zugang der KĂĽndigung beim jeweils anderen Vertragspartner maĂźgebend.

4. Die Kündigung des Mitglieds ist unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber dem Anbieter in Schriftform oder per Fax (030 / 722 7030) zu erklären.

5. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt sowohl für das Mitglied als auch den Anbieter unberührt, auch sie bedarf der Schriftform.

6. Verstöße gegen die Vertragsbedingungen und die Trainings- und Hausordnung berechtigen den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung.

7. Befindet sich das Mitglied mit einem Vertrag des Modells Premium 24 mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten Mitgliedsbeiträgen für 2 Monate entspricht, in Verzug, ist der Club berechtigt, die gesamten Beträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit fällig zu stellen. Anderweitige Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt.

V. Vertragsaussetzung/Stundung

1. Die Zahlung des Monatsbeitrages ist auch dann bis zum Ende der Mitgliedschaft fällig, wenn die Leistungen des Anbieters durch das Mitglied vorübergehend (Krankheit, Schwangerschaft, beruflich bedingte Änderung des Aufenthaltsortes) nicht in Anspruch genommen werden können.

2. Bei Vorlage eines Nachweises über die vorübergehende Verhinderung der Nutzungsmöglichkeit der Einrichtung des Anbieters wird die Mitgliedschaft für die bestätigte Zeit, mindestens einen vollen Monat, ausgesetzt („Stundung“). Eine Aussetzung des Modells Premium Flex ist ausgeschlossen. Rückwirkende Aussetzungen bei den Modellen Basic, Premium 12 und Premium 24 sind ausgeschlossen.

3. Für die Dauer der Stundung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit und kann Leistungen des Anbieters nicht in Anspruch nehmen. Während der Stundung der Mitgliedschaft ist die Nutzung der Räume des Anbieters durch das Mitglied nicht gestattet.

4. Im Falle einer Stundung verlängert sich die Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten dieses Vertrages um den Stundungszeitraum.

5. Auf Antrag des Mitglieds kann die Stundung vorzeitig aufgehoben werden. Der Antrag bedarf der Schriftform. Im Falle der Aufhebung ist der Mitgliedsbeitrag ab dem ersten des Monats, zu dem die Stundung aufgehoben wurde, sofort zur Zahlung fällig. Der Monatsbeitrag wird zum ersten des Folgemonats mit abgebucht.

6. Ein Anspruch auf Stundung des Vertrages besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekĂĽndigt ist oder der Anbieter zu einer auĂźerordentlichen KĂĽndigung des Vertrages berechtigt ist.

VI. Beitrag, Fälligkeit, Zahlungsverzug

1. Der Monatsbeitrag ist regelmäßig im SEPA-Lastschriftverfahren zahlbar. Hierbei wird durch den Anbieter das Lastschriftverfahren mit der COR-1 Option d.h. dem Lastschrifteinzug von nur einem Bankbearbeitungstag, genutzt.

2. Der Mitgliedsbeitrag für Basic, Premium 12, Premium 24 und Premium Flex und für den Schüler-, Studenten- und Auszubildendentarif ist jeweils zum Ersten eines jeden Monats im Voraus fällig und wird, spätestens zum Fünften eines jeden Monats abgebucht.

3. Im Falle des Verzuges werden Mahnkosten von 2,56 € pro Mahnschreiben berechnet. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Bei nicht zu vertretenden Gründen, ist der Anbieter berechtigt, eine Gebühr in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten zu verlangen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, dem Mitglied weitere Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

4. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung zu verlangen.

5. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen Kosten vom Mitglied zu tragen. Wird eine Lastschrift aus vom Mitglied zu vertretenden Gründen vom Kreditinstitut nicht eingelöst oder widerruft das Mitglied den Einzug der Lastschrift aus vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen, ist der Anbieter berechtigt, eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro zu verlangen. Weist das Mitglied nach, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den von ihm nachgewiesenen geringeren Schadensbetrag.

6. Bei einer Mehrwertsteuererhöhung wird der Beitrag - ab dem Monat des Inkrafttretens der Erhöhung angepasst. Soweit sich die gesetzliche Mehrwertsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

VII. Haftung

1. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände usw. wird vom Anbieter keine Haftung übernommen.

2. Für Schäden, die durch das Mitglied verursacht werden, muss dieses selbst aufkommen. Das Mitglied haftet gegenüber dem Anbieter bei mutwilliger Beschädigung bzw. Verunreinigung. Das Mitglied haftet zudem für Schäden, die eine ihn begleitende minderjährige oder vom Anbieter geduldete volljährige Person verursacht.

3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.

VIII. Sonstiges

1. Für die Nutzung des Clubs gilt die Hausordnung. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten Das Mitbringen von Tieren in den Club ist nicht gestattet.

2. Die Trainingsräume dürfen nur mit geeigneter Sportkleidung und Sportschuhen, die nur im Innenraum benutzt werden, betreten werden. Zusätzlich sichert das Mitglied dem Anbieter zu, dass ihm im Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt sind, die seine Teilnahme an der angestrebten Trainingsart verhindern können.

3. Es ist dem Mitglied untersagt, im Club zu rauchen, alkoholische Getränke mitzubringen und Suchtmittel zu konsumieren. Es ist dem Mitglied ferner untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in den Club mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich im Club anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist der Anbieter berechtigt, den Mitglieds-vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und / oder Schadensersatz in Höhe von 220,00 EUR geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

4. Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrĂĽcklich etwas Anderes vereinbart wurde.

IX. Schlussbestimmungen

1. Mündliche Nebenvereinbarungen sind unwirksam. Jede Vertragsänderung bedarf der Schriftform. Mitarbeiter des Anbieters sind grundsätzlich nicht berechtigt, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen.

2. Das Mitglied erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einbezug der Hausordnung an. Das Mitglied bestätigt, auf die aushängende Hausordnung hingewiesen worden zu sein und von deren Inhalt Kenntnis genommen zu haben.

3. Der Anbieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Anbieter wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen. Der Anbieter wird besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

4. Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen den Anbieter aufrechnen.

5. Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon unberĂĽhrt.